Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Justizgesetz Nordrhein-Westfalen
JustG NRW§ 3a Landesjustizprüfungsamt, Justizprüfungsämter
Stand: 26.08.2026
Das Landesjustizprüfungsamt ist an das für Justiz zuständige Ministerium angegliedert. An die Oberlandesgerichte ist jeweils ein Justizprüfungsamt angegliedert. Die Stellung der Behörden bleibt im Übrigen unberührt.